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Hilfe zur Pflege beantragen |
Zuständigkeit |
Hilfen in besonderen Lebenslagen Gruppenleiterin Sophia Schmidt Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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+49 391 540 59 07 |
Fax |
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+49 391 540 34 02 |
E-Mail |
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Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen. [+] Allgemeine Informationen
[+] Gebühren (Kosten)
[-] Fristen
Es gelten keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Sie sollten die Hilfe zur Pflege jedoch bereits vor einem Einzug in ein Pflegeheim oder vor der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege beantragen oder zumindest Ihren Bedarf vorher mitteilen. Denn die Leistungen der Sozialhilfe, also auch der Hilfe zur Pflege, setzen jeweils erst ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. [+] Rechtsgrundlage
[+] Verfahrensablauf
[+] Voraussetzungen
[+] Bearbeitungsdauer
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